Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden zwar gelegentlich synonym verwendet, haben jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Oder er erhält vom Arzt eine Krankschreibung, weil die weitere Ausübung der Berufstätigkeit seinen Genesungsprozess gefährden könnte. Das Wesentliche – bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht Aussicht auf Besserung!
Berufsunfähig ist dagegen nur, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wird dieser Prognosezeitraum zwar auf 6 Monate begrenzt. Damit aber die vereinbarte BU-Rente gezahlt wird, muss aber auch noch der bedingungsgemäße Grad der Berufsunfähigkeit (meist mindestens 50 %) nachgewiesen werden.